Am 7. Dezember 2017 fand an der streitigen Liegenschaft in F.________ ein gerichtlicher Augenschein statt (pag. 291). Ergänzend dazu gab der Gerichtspräsident am 11. April 2018 ein Gutachten in Auftrag (pag. 373 f.). Das Gutachten lag am 31. Mai 2018 vor (pag. 413 ff.). 2.10 Am 27. November 2018 fand vor der Vorinstanz die Fortsetzungsverhandlung statt (pag. 487 ff.). Anlässlich dieser Verhandlung wurden der Berufungskläger und weitere Zeugen befragt. Anschliessend hielten die Parteien die zweiten Parteivorträge (pag. 533 ff.).