Am 19. Februar 2016 reichte der Berufungskläger eine verbesserte Klageantwort sowie eine Widerklage ein. Im Hauptverfahren schloss er auf Abweisung der Klage und im Rahmen der Widerklage verlangte er von der Berufungsbeklagten die Bezahlung von CHF 31‘536.00 und von mind. CHF 900.00 zzgl. Zins (Rückforderung für zu viel bezahlten Werklohn, keine bzw. ungenügende Berücksichtigung von Eigenleistungen und zu kurze Ausführung des Daches; pag. 61 ff.). 2.4 Mit Widerklageantwort vom 3. Juni 2016 schloss die Berufungsbeklagte auf kostenfällige Abweisung der Widerklage (pag.