Rechtliches Gehör; verspätete Feststellung der Postulationsunfähigkeit - Voraussetzungen von Art. 69 Abs. 1 ZPO (E. 8). - Vorliegend bestanden schon zu Beginn des Verfahrens Anzeichen, dass die Postulationsfähigkeit des Berufungsklägers beeinträchtigt oder nicht gegeben sein könnte.