6. Nachdem die Erziehungsberatung F.________ dem Regionalgericht am 28. Mai 2019 ihre Empfehlung zukommen liess, erging am 4. Juni 2019 betreffend vorsorgliche Massnahmeverfahren (CIV 18 3050 und CIV 18 3072) folgende Verfügung bzw. folgender Entscheid (pag. 205 f.): 1. Von der schriftlichen Äusserung der zuständigen Gutachterin vom 28.05.2019 hinsichtlich eines vorläufigen Besuchs- und Kontaktrechtes zwischen den Eltern und dem Kind E.________ wird Kenntnis genommen und gegeben durch Zustellung je einer Kopie an beide Parteien.