4. In der Folge äusserten sich die Parteien mehrfach dazu, wie die Kontakt- und Besuchsregelung für die Zeit bis zum Vorliegen des in Auftrag gegebenen Gutachtens zu gestalten sei (pag. 176, pag. 184 f., pag. 189 f., pag. 192 f., pag. 196.).