Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. Juni 2019 (CIV 18 3050 und CIV 18 3072) Regeste: Wird ein lediglich im Dispositiv eröffneter erstinstanzlicher Entscheid bei der Rechtsmittelinstanz angefochten, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten (E. 10).