7 14. Zu klären bleibt die Frage, ab wann diese Stellung als Rechtsmittelpartei entsteht. Richtigerweise muss diese mit der Beschwerdelegitimation korrelieren, welche zeitgleich mit der mündlichen Ausfällung des Nachlassentscheids entsteht: Von diesem Zeitpunkt an ist der ausgefällte Entscheid vollstreckbar und kann "eine Partei" (so der Wortlaut von Art. 239 Abs. 2 ZPO) mit Blick auf eine allfällige Anfechtung innert 10 Tagen die schriftliche Entscheidbegründung verlangen. Dazu gehören auch die beschwerdelegitimierten Gläubiger.