Hier hat die Gläubigerin zeitgleich mit (separaten) Eingaben vom 20. Mai 2019 sowohl den Endentscheid in der Hauptsache als auch die Verfügung betreffend das Akteneinsichtsgesuch angefochten. Will man die angefochtene Verfügung nicht selbst als beschwerdefähigen Endentscheid qualifizieren, sondern als