11. Im vorliegenden Fall wurde über die Hauptsache bereits am 2. April 2019 entschieden. An diesem Tag eröffnete die Vorinstanz ihren Nachlassentscheid und begründete diesen in Anwesenheit der Parteien mündlich. Der Entscheid über das Akteneinsichtsgesuch erfolgte hingegen erst zusammen mit der Ausfertigung der schriftlichen Urteilsbegründung in der Hauptsache am 9. Mai 2019. Insoweit wurde über das Akteneinsichtsgesuch erst nach dem Entscheid über die Hauptsache entschieden.