7. Dagegen erhob die A.________ AG am 20. Mai 2019 Beschwerde mit den Begehren um Aufhebung der angefochtenen Verfügung und um Gewährung des vollen Akteneinsichtsrechts in die Verfahrensakten CIV 18 7537. Eventualiter ersuchte sie um beschränkte Akteneinsicht, insbesondere durch Schwärzung der schützenswerten Passagen. Die Gläubigerin macht zunächst geltend, ihr drohe ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil. Ihr würden Verfahrensakten vorenthalten (insbesonde-