5. Die Argumente der Gläubigerin verfingen nicht: Mit Entscheid vom 2. April 2019 bewilligte die zuständige Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern- Mittelland die definitive Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten, d.h. bis am 2. Oktober 2019, und setzte E.________, Rechtsanwalt, Bern, als definitiven Sachwalter ein (Nachlassakten, p 291 ff). Weiter ergingen Verfügungen zum Thema Akteneinsicht (Nachlassakten, p 273). 3 Auf Gesuch der Gläubigerin hin, erfolgte am 9. Mai 2019 die schriftliche Begründung.