Im Weiteren falle auf, dass eine Sanierung der Nachlassschuldnerin gar nie beabsichtigt gewesen sei. Sie habe keinen funktionierenden Betrieb mehr. Sämtliche Immaterialgüterrechte, Vertragsverhältnisse mit Kunden, IT- Equipement, Knowhow etc. seien in die Auffanggesellschaft verschoben und an die Swisscom verkauft worden. Die Nachlassschuldnerin bestehe nur noch als leere Hülle fort. Dieses Vorgehen sei gewählt worden, um bereits während der provisorischen Nachlassstundung die hohen Forderungen der Gläubigerin "auf einfache Art und Weise zu entsorgen" und die Gläubigerin aus dem Verfahren zu drängen.