Das Nachlassgericht sei unvollständig informiert worden und die Nachlassschuldnerin habe den Sachverhalt zu ihren Gunsten massiv beschönigt. Die Schuldenlast belaufe sich nicht - wie von der Schuldnerin behauptet - auf rund Fr. 7 Mio. sondern auf über Fr. 75 Mio., wobei der überwiegende Teil der Forderungen der Gläubigerin zustehe. Bei Aktiven von maximal Fr. 3.2 Mio. sei eine Sanierung illusorisch. Der Sachwalter befasse sich nur rudimentär mit den von der Gläubigerin angemeldeten Forderungen und unterlasse es, sich vertieft mit diesen auseinanderzusetzen.