Mit Verfügung vom 19. Dezember 2018 ermächtigte die Vorinstanz die Nachlassschuldnerin, 100% ihrer neu gegründeten Tochtergesellschaft (F.________ [Switzerland] AG, auch als "F.________ Co" bezeichnet) an die G.________ AG zum Preis von Fr. 1.3 Mio. zu verkaufen. Weiter wurde der Nachlassschuldnerin gestattet, ausgewählte Aktiven und Passiven auf die Auffangge- 2 sellschaft zu übertragen und mit dieser einen Geschäftsführungsvertrag betreffend Fortführung von ausgewählten Projekten etc. abzuschliessen (Nachlassakten, p 71).