Daraus leitete sie Schadenersatzforderungen, Rückzahlungen bzw. die Vergütung nutzloser Aufwendungen in zweistelliger Millionenhöhe ab und forderte diese bei der Nachlassschuldnerin ein. Eine gütliche Einigung scheiterte und die Nachlassschuldnerin geriet mehr und mehr in eine wirtschaftliche Schieflage. 2. Am 11. Dezember 2018 stellte sie ein Gesuch um Nachlassstundung, das am 13. Dezember 2018 provisorisch für zwei Monate genehmigt wurde (Nachlassakten, p 39 ff). Als provisorischer Sachwalter wurde E.________, Rechtsanwalt, Bern, eingesetzt.