Mit mündlicher Ausfällung des Nachlassentscheides ist die potentielle Stellung der beschwerdelegitimierten Gläubiger als Rechtsmittelpartei zu bejahen, so dass ab diesem Zeitpunkt Akteneinsicht verlangt werden kann (E. 14). Erwägungen: 1. Die Nachlassschuldnerin war in der Softwarebranche tätig und erbrachte Dienstleistungen für moderne Business- und IT-Lösungen, namentlich sog. Cloud-Services. Sie wurde im Jahr 2003 gegründet und beschäftigte rund 70 Mitarbeiter.