Die Anlagekosten für den Kauf der Liegenschaft betrugen im Jahr 2010 CHF 870‘000.00 (davon CHF 100‘000.00 geschätzte Renovationskosten; BAB 8). Bei einem angenommenen Verkehrswert von CHF 1‘000‘000.00 beträgt das Eigenkapital der Kindsmutter und des Berufungsklägers mithin rund CHF 200‘000.00, bzw. der Anteil der Kindsmutter CHF 50‘000.00 (vgl. BAB 7: Nachricht, in welcher die Kindsmutter von einer Rückzahlung des Eigenkapitals in der Höhe von CHF 50‘000.00 spricht). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kindsmutter ihren Anteil an die Liegenschaft mittels Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge leistete.