Die Kindsmutter verfügt über einen Miteigentumsanteil an der ehemals gemeinsam bewohnten Liegenschaft F.________ (mit Garage), in welcher aktuell der Berufungskläger alleine wohnt. Ihr Miteigentumsanteil beträgt 1/4. Der amtliche Wert der Gesamtliegenschaft beträgt CHF 630‘500.00 (615‘500.00 zzgl. CHF 15‘000.00), die gesamte hypothekarische Belastung CHF 790‘000.00 (Stand Steuererklärung 2017, GB 10; Registerschuldbrief von CHF 820‘000.00, Berufungsantwortbeilage [BAB] 6). Die Anlagekosten für den Kauf der Liegenschaft betrugen im Jahr 2010 CHF 870‘000.00 (davon CHF 100‘000.00 geschätzte Renovationskosten;