Entsprechend habe die K.________ AG auf Anfrage der Kindsmutter erklärt, die bestehende Hypothek nicht erhöhen und auf ihrem Miteigentumsanteil keine weiteren Finanzierungen gewähren zu können. Die Kindsmutter habe ferner seit ihrem Auszug aus der Liegenschaft im Januar 2018 versucht, diese bzw. ihren Miteigentumsanteil zu verkaufen. Der Berufungskläger habe hierzu jedoch nicht Hand geboten. Die Kindsmutter verfüge folglich über keine frei verfügbaren Vermögenswerte. Ohnehin führe eine allfällige Übertragung bzw. ein Verkauf ihres Miteigentumsanteils nicht zu liquidem Vermögen.