5. Mit Berufung angefochten ist ein im summarischen Verfahren ergangener erstinstanzlicher Entscheid, mit dem das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses teilweise gutgeheissen wurde. Entscheide betreffend Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses für die Unterhaltsklage des Kindes sind vorsorgliche Massnahmen (Art. 303 Abs. 1 ZPO; BGE 137 III 324 E. 1.1; Urteile des Bundesgerichts 5A_217/2018 vom 7. Juni 2018 E. 1.1, 5A_362/2017 vom 24. Oktober 2017 E. 2.1, 5D_111/2015 vom 6. Oktober 2015 E. 1.2).