3.2 Der Instruktionsrichter bestätigte den Eingang der Berufung mit Verfügung vom 16. Mai 2019 und forderte den Berufungskläger zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von CHF 1‘500.00 auf (pag. 87 ff.). 3.3 Die Berufungsantwort der Berufungsbeklagten datiert vom 20. Juni 2019. Sie beantragte was folgt (pag. 95 ff.): Die Berufung des Berufungsklägers vom 13.05.2019 gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29.04.2019 sei abzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -