Am 28. Februar 2019 gelangte die Berufungsbeklagte, gesetzlich vertreten und handelnd durch die Kindsmutter, vertreten durch Rechtsanwältin E.________, an die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland und beantragte, die Unterhaltsbeiträge seien in Abänderung der bestehenden Unterhaltsvereinbarung vom 21. Juli 2011 von Februar 2018 bis Juli 2018 auf mindestens CHF 3‘702.00 sowie ab August 2018 auf mindestens CHF 3‘381.00 pro Monat zzgl. Kinderzulagen zu erhöhen (BM 19 497, Gesuchsbeilage [GB] 2). 2.2 Gleichentags stellte die Berufungsbeklagte beim Regionalgericht Bern-Mittelland