11 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Ihm wird hierfür noch separat Rechnung gestellt. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ Mitzuteilen: - der Gegenpartei im Hauptverfahren, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Vorinstanz