_ zu Alleineigentum kein Weg an einer Fremdfinanzierung vorbeiführen. Der zweite Vergleichsvorschlag scheiterte sodann, weil der Beschwerdeführer den Vergleich erst nach Rückzug der Klage unterzeichnen wollte. Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar, zumal dem Kläger, wenn er denn die Klage zurückziehen sollte, im Falle einer späteren Weigerung des Beschwerdeführers, die Vereinbarung zu unterzeichnen, das Recht auf Herabsetzung des Vermächtnisses zwecks Schutz seines Pflichtteils verlustig ginge, während die Widerklage des Beschwerdeführers selbständiger Natur ist.