9 Vergleich vor (pag. 90). Er wäre mithin umsetzbar gewesen. Nachdem der Beschwerdeführer gegenüber der Vorinstanz den Antrag stellte, der Kläger sei aufzufordern, die Herabsetzungsklage zurückzuziehen, bevor er den Vergleich unterzeichne (pag. 87 ff.), wies die Vorinstanz darauf hin, Klagen könnten nicht zurückgewiesen werden, ohne dass das Hauptverfahren seinen Fortgang nehme (pag. 91 ff.). Daraufhin scheiterte der Vergleich zwischen den Parteien erneut.