Nachdem der Kläger die Klage bei der Vorinstanz einreichte, fanden zwischen den Parteien erneut Vergleichsverhandlungen statt (pag. 68 ff.). Währenddessen wurde das vorinstanzliche Verfahren sistiert (pag. 85 ff.). Den Parteien gelang es erneut, einen Vereinbarungsentwurf zu erzielen, mit welchem grundsätzlich beide einverstanden gewesen wären. Gemäss dieser Vereinbarung hätte ein Investor die Liegenschaften G.________ und F.________ zu einem Gesamtpreis von CHF 703‘895.00 gekauft. Dem Kläger wäre für die Liegenschaft F.________ ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht und dem Beschwerdeführer in G.___