2017 abgeschlossenen Vergleich wäre dem Beschwerdeführer die Liegenschaft G.________ gegen Übernahme der Hypothek in der Höhe von CHF 288‘000.00 übertragen worden. Der Vergleich wäre für den Beschwerdeführer mithin günstiger ausgefallen, als seine Position im Hauptverfahren nach einer summarischen Überprüfung seiner eigenen Angaben nunmehr verspricht (Übernahme der unbelasteten Liegenschaft durch den Beschwerdeführer mit Zahlung von CHF 303‘449.00 an den Kläger). Nachdem der Kläger die Klage bei der Vorinstanz einreichte, fanden zwischen den Parteien erneut Vergleichsverhandlungen statt (pag.