110 ff.). 15.3 Die Vorinstanz präzisiert in der Vernehmlassung, für den Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege sei einzig entscheidend, ob und inwieweit die Prüfung der Aussichtslosigkeit durch einen vom Beschwerdeführer abgelehnten Vergleichsvorschlag berücksichtigt werden könne. Eine Ablehnung eines für den Beschwerdeführer vorteilhaften Vergleichsvorschlags und ein Festhalten am Gesuch um unent-