Dem Beschwerdeführer wurde sodann das noch verbleibende Bargeld zugesprochen. Es wurde ein Rücktrittsrecht bis zum 1. Dezember 2017 vereinbart. Mit Schreiben vom 24. November 2017 trat der Beschwerdeführer von der Vereinbarung zurück. Daraufhin erhielt der Kläger am 1. Dezember 2017 die Klagebewilligung (vgl. edierte Verfahrensakten EO 17 86). Mit Eingabe vom 2. März 2018 reichte er die Herabsetzungsklage bei der Vorinstanz ein (CIV 18 635 pag.