1. E.________ (nachfolgend: Erblasserin), verstorben am ________, war Miteigentümerin zu ½ einer Liegenschaft in F.________ sowie Alleineigentümerin einer Liegenschaft in G.________ (zwei Grundstücke). Sie hatte zwei Kinder aus erster Ehe. Im handschriftlichen Testament vom 21. Oktober 2014 hinterliess die Erblasserin ihrem Konkubinatspartner, A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), die von diesem bewohnte Liegenschaft in G.________ («[…] Deshalb erbt er diese Liegenschaft mit Garagen und sämtlichem Mobiliar […]. Er hat das alleinige Nutzniessungsrecht bis zu seinem Ableben»). C.________