1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 11. April 2019 wird aufgehoben und die Sache zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin und dem Kanton Bern je zur Hälfte, ausmachend je CHF 300.00, auferlegt. Der Beschwerdeführerin wird hierfür noch separat Rechnung gestellt.