Entsprechend datiert die Scheidung erst vom 6. Juli 2017. Zwischen der Anhörung der Ehegatten vom 21. April 2017 und dem Scheidungsentscheid vom 6. Juli 2017 zerschlug sich die Hoffnung, dem Kindsvater würde eine IV-Rente zukommen: Mit dem Verwaltungsgerichtsentscheid vom 11. Mai 2017 wurde dem Kindsvater eine IV-Rente abgesprochen, weil er zu 80% erwerbsfähig sei (vgl. Akten CIV 18 794). Diese Information lag allerdings zumindest der Beschwerdeführerin und der Vorinstanz zum Scheidungszeitpunkt im Juli 2017 noch nicht vor und ist damit neu.