Am 21. April 2017 erfolgte die Anhörung der Ehegatten betreffend gemeinsames Scheidungsbegehren mit umfassender Einigung. An diesem Verhandlungstermin wurden die Parteien noch nicht geschieden, weil die Berechnungen für die Teilung der Austrittsleistungen der 2. Säule noch nicht vorlagen. Die Vorinstanz stellte in Aussicht, den Ehescheidungsentscheid schriftlich zu eröffnen, sobald die Berechnungen vorliegen würden. Entsprechend datiert die Scheidung erst vom 6. Juli