3 verfahrens sei das Argument des schlechten Einflusses eingebracht worden. Veränderte Verhältnisse würden folglich auch diesbezüglich nicht vorliegen (pag. 21). Mit Blick auf das Gesagte verzichtete die Vorinstanz auf die Prüfung der Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin (pag. 21). 2.4 Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 23. April 2019 Beschwerde (pag.