2 Vereinbarung der Eltern vom selben Tag bezahlt der Kindsvater die Wohnkosten und das Essen für E.________, solange dieser Wohnsitz bei ihm hat. Die Beschwerdeführerin kommt für die restlichen Kosten (Krankenkasse, Schulkosten, Zugabonnement, Kleider, Handyabonnement etc.) auf (CIV 18 794). Die Regelungen betreffend die Tochter F.________ waren von diesem Abänderungsverfahren nicht betroffen.