Das Gericht hegt deshalb erhebliche Zweifel an der klägerischen Darstellung, was für den vollen Beweis des Kausalzusammenhangs nicht ausreichen würde. Auch das geringe Ausmass des Schadensbildes lässt keinen klaren Schluss zu, ob der Schaden vom hier streitigen Vorfall stammt und nicht lediglich auf normale Abnützung zurückzuführen ist (insbesondere im Frontbereich, wo solche Schäden bereits durch normales Fahren über Rollsplitt entstehen können). Dass der Porsche im Dezember 2017 und damit ein paar Monate vor dem Vorfall bzw. der Begutachtung im Mai 2018 neu lackiert worden ist, vermag diese Vermutung nicht umzustossen.