den Zusatz «Bevor ein Fahrzeug Baustellen, Gruben oder Äcker verlässt, sind die Räder zu reinigen». Der Gesetzgeber hat diesen Passus jedoch anlässlich der Gesetzesrevision gestrichen, da er nicht mehr notwendig bzw. bereits durch den ersten Satz abgedeckt gewesen sei (vgl. die Hinweise in den Detailerläuterungen des ASTRA vom 24. Juni 2015 zur Änderung der VRV, S. 5, abrufbar unter <