13 sichtlich, inwiefern eine zusätzliche Anlage zur Reinigung der Lastwagenräder die Verschmutzung hätte verhindern können. Zwar ist zu beachten, dass auch Fahrzeugführer jede Verschmutzung der Fahrbahn zu vermeiden haben. Art. 59 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) schreibt bei einer Verschmutzung der Fahrbahn für die Warnung der anderen Strassenbenützer eine rasche Reinigung vor. Darüber hinaus enthielt die bis 2015 geltende Fassung von Art. 59 VRV noch explizit den Zusatz