Bei der Beweiswürdigung kommt insbesondere den Aussagen des Projektleiters der G.________ AG, H.________, hohe Bedeutung zu, da er sich in der betreffenden Zeit gemäss eigenen Aussagen täglich auf der Baustelle befunden hat. Er konnte anlässlich seiner Befragung detailliert und nachvollziehbar schildern, wie die Bauherrschaft in der Bauphase I um die Reinigung des streitigen Strassenabschnitts besorgt war. Die Verantwortlichen waren sich der Verschmutzungen und der damit verbundenen Gefahren bewusst und haben entsprechend reagiert. Die Strasse wurde zu Spitzenzeiten mehrmals täglich mit Bürsten und Wasser gereinigt.