- Die Fotos der Klägerin in KB 13 würden nicht vom Vorfallort stammen. - Keine anderweitigen Schadensmeldungen am angeblichen Ereignistag. Die Beklagte brachte in ihrer Eingabe vom 12. September 2019 ergänzend vor, an den Beschreibungen zum Unfallhergang zu zweifeln (wer auf welcher Strassenseite gefahren sei, pag. 111 f.). Weiter liege ein Protokoll einer Bauleitungssitzung vom 28. März 2018 vor, die auf dem Installationsplatz in einem Container zwischen