- Die Schadenssumme stamme aus einer Expertise, die erst 1.5 Monate nach dem angeblichen Ereignis erstellt worden sei. - Die Aktiven der Beklagten seien nicht vermindert worden, da die Schadensberechnung in der Expertise lediglich auf einer Prognose basiere. - Die Reparaturarbeiten würden nicht mit dem bildlich unterlegten Schaden korrelieren (die Fotos würden nicht übereinstimmen). - Es bestehe kein Schaden am unmittelbar hinter dem Auto der Klägerin fahrenden Fahrzeug des Zeugen J.________. - Keine Meldung vor Ort durch die Klägerin, trotz «regem Baubetrieb». - Die Fotos der Klägerin in KB 13 würden nicht vom Vorfallort stammen.