_ sei im Unfallzeitpunkt nicht hinter dem Laster, sondern auf der Gegenfahrbahn auf der unverschmutzten Seite gefahren. Der Unfall habe sich ereignet, als sich die beiden Fahrzeuge passiert hätten und der Lastwagen mit seinen Reifen Bauschutt aufgewirbelt habe (pag. 101). Im ersten Parteivortrag bestätigte die Klägerin, dass die Fahrspur Richtung Allmendingen derart verschmutzt gewesen sei, dass Lastwagen Bauschutt aufgewirbelt hätten und der klägerische Wagen damit bombardiert worden sei. Auf dem Plan in KAB 17 sei ersichtlich, wo die Fahrbahn verschmutzt gewesen sei, nämlich bei der Baustellenausfahrt.