5 zeug in die Luft gewirbelten Bauschutt, konkret durch Kieselsteine, regelrecht bombardiert worden, woraufhin B.________ noch vor Ort habe anhalten und den Schaden habe begutachten müssen (pag. 9 f.). Der Schutt habe mutmasslich von Lastwagen der F.________ AG gestammt, welche die Strasse während des Materialtransportes verunreinigt hätten. Der Schaden bemesse sich gemäss Expertise auf CHF 6‘201.90 (KB 8). Herr J.________, der sich im Fahrzeug unmittelbar hinter dem Auto der Klägerin befunden habe, habe den Vorfall mitbeobachten können (pag.