Im Frühjahr 2018 waren die hinzugezogenen Bauunternehmungen mit Aushubarbeiten beschäftigt. Dies führte dazu, dass Lastwagen der F.________ AG die Baustelle bei der genannten Ausfahrt jeweils mit Aushubmaterial gefüllt Richtung Allmendingen verlassen haben (s. die Schilderung des Projektleiters bei der G.________ AG, Zeuge H.________, pag. 235, Z. 12 ff.). Die Baustelle war mit dem Signal «Baustelle» sowie einer Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 60 km / h signalisiert (vgl. auch die Beweisverfügung auf pag. 189 f.). 6.3 Die Werkqualität der Thunstrasse und die Passivlegitimation der Beklagten sind vorliegend unbestritten.