Die Beklagte bestätigte ihre bisher gestellten Rechtsbegehren (pag. 201). Nach kurzer Replik und einem Verzicht der Beklagten auf Duplik wurde den Parteien die Beweisverfügung ausgehändigt (pag. 205 bzw. pag.189 f.). Nach den Partei- und ersten Zeugenbefragungen führte das Gericht auf dem Parkplatz hinter dem Obergericht einen Augenschein am klägerischen Porsche ________ durch (pag. 231 f.). Daraufhin wurden weitere Zeugen einvernommen (pag. 235 ff.). Die Beklagte verzichtete im Anschluss daran auf das Führen von Vergleichsverhandlungen (pag.