2 2.2 Mit Verfügung vom 17. April 2019 wies der Instruktionsrichter nach Einholung einer Stellungnahme der Beklagten den klägerischen Antrag auf Sistierung mit einer kurzen Begründung ab (pag. 31 f.). 2.3 Mit Eingabe vom 27. Mai 2019 reichte die Beklagte eine Klageantwort mit folgenden Rechtsbegehren ein (pag. 35 ff.): 1. Die Klage vom 28. März 2019 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Klägerin.