2. Verfahrensantrag: Es sei das vorliegend zu eröffnende Verfahren beim Obergericht des Kantons Bern bis zum rechtskräftigen Abschluss des zu eröffnenden Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, mind. aber für drei Monate, zu sistieren. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –