Schäden an einem Fahrzeug durch angeblich aufgewirbelten Bauschutt; Definition des Werkmangels und Voraussetzungen der Werkeigentümerhaftung bei öffentlichen Strassen bzw. Anforderungen des Strasseneigentümers / Gemeinwesens an den Strassenunterhalt im Baustellenbereich (E. 7.1). Darin, dass eine Strasse bei der Baustellenausfahrt teilweise mit kleineren Steinen, Splitt und Staub verschmutzt ist, ist nicht zwingend ein Werkmangel zu sehen. Vielmehr beurteilt sich dies insbesondere nach den Fragen der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit der Behebung dieses Zustands bzw. danach, ob der Strasseneigentümerin das sich verwirklichte Risiko zuzuschreiben ist (E. 7.6). Erwägungen: I.