Dass die Attestlehre gleichwertig wie eine Lehre Fachfrau Gesundheit (EFZ) oder wie eine Lehre Fachfrau Betreuung EFZ sein sollte, ist nicht gerichtsnotorisch. Es handelt sich zwar bei einer Attestlehre um einen eidgenössisch anerkannten Abschluss, doch ist sie auf dem Arbeitsmarkt nicht gleich viel Wert wie eine ordentliche Lehre EFZ, zumal die Attestlehre insbesondere denjenigen Lernenden zur Verfügung steht, welche die schulischen Anforderungen an eine Lehre EFZ nicht zu erfüllen vermögen.