Demgegenüber übernehmen Fachfrauen Gesundheit auch einfache medizinaltechnische Verrichtungen im Auftrag der Vorgesetzten. 15.7 Steht die Leistungspflicht des Schuldners gemäss dem definitiven Rechtsöffnungstitel wie vorliegend unter einer auflösenden Bedingung, ist grundsätzlich Rechtsöffnung zu erteilen. Die Rechtsöffnung ist nur zu verweigern, wenn der Schuldner den Eintritt der Resolutivbedingung durch Urkunden zweifelsfrei nachweist.